• Technisch-Naturwissenschaftliche Mittelschule Lembach
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      Lembach, Oktober 2020

      H A U S O R D N U N G

       

      1. Das Schulhaus ist ab 7.10 Uhr geöffnet. Nur Fahrschüler/innen dürfen sich bei Schlechtwetter auch vor dieser Zeit in der Garderobe aufhalten. Schüler/innen aus dem Markt Lembach kommen ab 7:10 in die Schule.

       

      2. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen durch die Lehrkräfte erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Schüler/innen in den Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.

       

      Die große Pause zwischen 10.05 und 10.20 Uhr dient zum Essen der Jause.

       

      3. Die Schüler/innen dürfen sich während der Mittagspause nur bei gutem Benehmen und Einhaltung der Hausordnung im Schulgebäude aufhalten. Die Aufsicht erfolgt durch Angestellte der Gemeinde Lembach. Die Schüler/innen halten sich an deren Anweisungen. Bei unakzeptablem Verhalten trotz Ermahnung werden sie aus dem Haus gewiesen, im Wiederholungsfall nach Mitteilung an die Eltern auch für längere Zeit.

       

      4. In den Monaten Oktober bis Juni wird den Schüler/innen ein Mittagessen angeboten. Die für das Mittagessen angemeldeten Schüler/innen kommen bis spätestens um 12.10 Uhr zum Ausspeisungsraum. Bei ungebührlichem Verhalten trotz Ermahnung können Schüler/innen von der Schulausspeisung nach Mitteilung an die Eltern für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen werden.

       

      5. Der Wechsel des Unterrichtsraumes hat in Ruhe und Ordnung zu erfolgen. Schüler/innen dürfen nicht grundlos in andere Hallen oder Stockwerke gehen. Bei Unterrichtsende begeben sich die Schüler/innen unter Aufsicht der zuständigen Lehrkräfte in die Garderobe.

       

      6. Während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) dürfen die Schüler/innen nur mit Erlaubnis von Lehrkräften das Schulgebäude verlassen.

       

      7. Für Schüler/innen, die nicht am Religionsunterricht, unverbindlichen Übungen teilnehmen, besteht keine schulische Aufsicht. Nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern dürfen diese Schüler/innen in diesen Stunden das Schulhaus verlassen. Die Eltern übernehmen dafür allerdings die volle Aufsichtsverantwortung.

       

      8. Nach Unterrichtsschluss dürfen sich nur Schüler/innen, die auf den Schulbus warten müssen, im Klassenraum bzw. Schulgebäude aufhalten. Bei ungebührlichem Verhalten werden sie aus dem Haus gewiesen.

       

      9. Bei Schulveranstaltungen (Wander-, Schitage, Exkursionen, ...) werden im Falle einer Abweichung vom Stundenplan Ort, Beginn und Ende bekannt gegeben. Die gesetzliche Beaufsichtigung ist während der Dauer der Schulveranstaltung gewährleistet. Ein früheres Verlassen der Schulveranstaltung ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern gestattet.

       

      10. In allen Räumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die WC-Anlagen dienen nicht als Aufenthaltsort.

       

      11. Die Schuhe sind beim Betreten des Schulgebäudes zu reinigen. Das Tragen von ordentlichen Hausschuhen ist Pflicht. Für die Aufbewahrung der Schulsachen dienen die Fächer an der Rückseite der Klassen, die Bankfächer müssen am Ende des Unterrichtstages ordentlich aufgeräumt sein.

       

      12. Die Schüler/innen führen die Abfalltrennung im Schulgebäude gewissenhaft durch und benützen die dafür vorgesehenen Behälter.

      Getränkedosen sowie Glasflaschen und Plastikflaschen mit mehr als 1 Liter Inhalt werden nicht ins Schulgebäude mitgebracht. Außerdem wird auf Eistee, Cola-(Mix)-Getränke, Energy-Drinks und koffeinhaltige Getränke verzichtet. Snacks dürfen nur in Kleinstpackungen im Schulhaus konsumiert werden.

       

      13. Das Inventar (Tische, Sessel, …) und die Unterrichtsmittel (Schulbücher, Instrumente, Turngeräte, Computer, ...) müssen schonend behandelt werden. Daher wird auch auf das Kaugummikauen verzichtet.

      Die großen Fenster, Vorhänge, Jalousien, Thermostate und Ventile der Zentralheizung dürfen nur nach Anweisung der Lehrkräfte oder des Schulwartes bedient werden.

       

      14. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Eltern. Sie haben die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

       

      15. Schüler/innen bringen die Unterrichtsmittel im verlangten Ausmaß mit.

      Handys sind im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen abgeschaltet. Bei Verstößen werden sie für den restlichen Tag abgenommen. Bei wiederholten Verstößen werden sie auch für längere Zeiträume in der Direktion verwahrt.

       

      16. Der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen ist von Gesetzes wegen und daher auch innerhalb der gesamten Schulliegenschaft sowie bei Schulveranstaltungen für Schüler/innen verboten. Kappen und andere Kopfbedeckungen bleiben in der Garderobe.

       

      17. In Krisenfällen haben sich die Schüler/innen strikt an die festgelegten Verhaltensregeln und die Anweisungen der Lehrkräfte zu halten.

       

      18. Die Grünanlagen der Schule sind zu schonen. Für Abfälle gibt es aufgestellte Körbe. Das Spazierenfahren mit dem Rad im Schulareal ist nicht erlaubt.

       

      19. Den Anordnungen der Lehrkräfte und des Schulwartes ist von allen Schüler/innen Folge zu leisten.

       

      20. Auf ein ruhiges Zusammenleben in der Schule und auf gute Umgangsformen (Grüßen) wird großer Wert gelegt.

       

      21. Gewalttätige Handlungen gegenüber Mitschüler/innen ziehen Konsequenzen nach sich, die nach Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigen bis zum Ausschluss von Schulveranstaltungen reichen können.

       

      22. Das dieser Hausordnung beiliegende Corona-Ampel-Konzept der TNMS Lembach wird in die Hausordnung mit aufgenommen und ist je nach Ampelfarbe einzuhalten.

       

       

      Diese Hausordnung wurde in der Sitzung des Schulforums am 21. Oktober 2020 beschlossen (Rechtsgrundlage § 44 SCHUG).

       

       

      Karin Meixner

      Schulleiterin